Das Urteil über den Gebetsruf und die Gebetsankündigung eines Betrunkenen

Frage
Wie lautet das Urteil über den Gebetsruf und die Gebetsankündigung eines Betrunkenen?
Antwort

Es ist verpönt, dass ein Betrunkener den Gebetsruf ausführt; denn der Gebetsruf ist eine hoch angesehene Erinnerung, und sein Ausführen durch einen Betrunkenen mindert diese Ehrfurcht. Zudem kann man sich nicht auf seine Worte verlassen, da ihm die Unterscheidungsfähigkeit fehlt. Daher muss sein Gebetsruf und seine Gebetsankündigung wiederholt werden. Siehe: Fath Bab al-Inaya 1: 209.

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