Frage
Wenn jemand Tayammum mit der Absicht macht, die Moschee zu betreten, darf er dann das Pflichtgebet mit diesem Tayammum verrichten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihm nicht erlaubt; denn es ist eine Bedingung für die Gültigkeit der Absicht beim Taimum, dass er eine beabsichtigte Anbetung beabsichtigt, die nur mit Reinheit gültig ist. Der Eintritt in die Moschee ist eine Anbetung, die nicht für sich selbst beabsichtigt ist, sondern von etwas anderem abhängt. Es ist ihm jedoch erlaubt, mit diesem Taimum in die Moschee einzutreten. Siehe: Al-Durr Al-Mukhtar 1: 165, Al-Radd Al-Mukhtar 1: 165, Al-Iydah Q6/B, und Gott weiß es besser.