Ich sage mit Gottes Hilfe: Wenn die Schuld voraussichtlich zurückgezahlt wird, aufgrund der Ehrlichkeit des Schuldners oder eines Nachweises darüber: wie eine Schuld bei einem reichen Schuldner, einem zahlungsunfähigen, einem insolventen oder einem leugnenden Schuldner mit Beweis, oder wenn ein Richter davon Kenntnis hat; dann ist die Zakat für die vergangenen Jahre verpflichtend, wenn das Geld zurückerhalten wird. Wenn jedoch die Rückzahlung der Schuld nicht erwartet wird, aufgrund der Leugnung des Schuldners oder des Fehlens eines Nachweises: wie verlorenes Geld, das im Meer versunken ist, unrechtmäßig beschlagnahmtes Geld ohne Beweis, vergrabenes Geld an einem vergessenen Ort, eine Schuld, die der Schuldner jahrelang geleugnet hat und dann vor Zeugen anerkannt hat, oder Geld, das konfisziert wurde und nach Jahren zurückerhalten wurde, dann ist die Zakat darauf nicht verpflichtend; denn es ist eine Bedingung für die Verpflichtung der Zakat, dass das Geld vollständig im Besitz ist, sowohl in Bezug auf das Eigentum als auch auf die Verfügung, und diese Bedingung ist hier nicht erfüllt. Wenn es jedoch nach Jahren zurückerhalten wird, dann wird die Zakat nur für das Jahr, in dem es zurückerhalten wurde, gezahlt. Wie im Kommentar zur Waqaya, S. 208, und Gott weiß es am besten.