Die Regelung des Umgangs mit einem Treuhandvermögen nach dem Tod des Eigentümers

Frage
Jemand hat mir einen kleinen Geldbetrag als Treuhandvermögen anvertraut, und nach einer Weile ist er gestorben. Ich habe den Betrag genommen und damit Essen für seine Seele gekauft. Ist das erlaubt? Und wenn es nicht erlaubt ist, muss ich den Betrag an die Erben zahlen, wobei es ungefähr zwanzig Erben gibt, die nicht alle im selben Land sind? Es ist schwierig für mich, einen kleinen Betrag an sie zu senden, und es ist mir auch peinlich. Darf ich den Betrag heimlich spenden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Du musst die Erben konsultieren, denn das Geld gehört ihnen. Wenn sie mit deiner Spende einverstanden sind, ist es erlaubt, andernfalls bist du verpflichtet, den Betrag an sie zu zahlen. Du kannst es einem von ihnen geben und ihn informieren, und er wird die anderen informieren. Gott weiß es besser.
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