Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Reinigung (Istinja) ist verpflichtend: wenn die Unreinheit die Größe eines Dirhams hat. Wenn jemand mit einer Unreinheit von der Größe eines Dirhams betet, ist sein Gebet gültig, auch wenn er verpflichtet ist, sie zu entfernen; denn die Größe eines Dirhams ist nachsichtig; denn derjenige, der sich mit einem Stein anstelle von Wasser reinigt, dessen Gebet ist einstimmig gültig, und der Stein beseitigt die Unreinheit nicht vollständig. Daher, wenn er in wenig Wasser sitzt, macht er es unrein, was zeigt, dass es nachsichtig ist und auf die Größe eines Dirhams geschätzt wird. Siehe: Bada'i al-Sana'i, 1/80, und Tabyin al-Haqaiq, 1/73, und Allah weiß es besser.