Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Reinigung (Istinja) ist eine Sunnah, wenn die Unreinheit weniger als die Größe eines Dirhams beträgt. Selbst wenn man die Reinigung ganz unterlässt, ist das Gebet bei uns gültig; denn sein sagte: „Wer sich mit Steinen reinigt, soll ungerade (in der Anzahl) reinigen, und wer es tut, hat Gutes getan, und wer es nicht tut, hat kein Unrecht.“ In Sahih al-Bukhari 1: 72, Sahih Muslim 1: 212, und Sahih Ibn Khuzaymah 1: 41. Die Negation des Unrechts beim Unterlassen zeigt, dass es nicht verpflichtend ist, ebenso wie er sagte: „Wer es tut, hat Gutes getan, und wer es nicht tut, hat kein Unrecht.“ Solches wird nicht über das Verpflichtende gesagt. Siehe: Al-Tawdhih, Erklärung der Einleitung von Abu al-Layth 94/b, und Bada'i al-Sana'i 1/18, und Al-Ikhtiyar 1/48, und Allah weiß es besser.