Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das I'tikaf des Verrückten ist nicht gültig; denn der Verstand ist eine Bedingung für die Gültigkeit des I'tikaf, da die Anbetung nur mit der Absicht (Niyya) durchgeführt werden kann, und der Verrückte gehört nicht zu denjenigen, die Absicht haben. Siehe: Al-Hadiyya Al-'Ala'iya S. 57, und Al-Bada'i' 2: 108, und Allah weiß es am besten.