Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der I'tikaf darf im Moschee verkaufen und kaufen, was ihm von Geschäften beliebt, vorausgesetzt, dass der Verkauf und Kauf ohne das Herbeibringen der Ware erfolgt; denn die Moschee ist ein Ort, der von den Rechten der Menschen geschützt ist – es ist unerwünscht, sie mit Waren zu beschäftigen und sie wie einen Laden zu machen; denn von Mu'adh t. wird berichtet, dass der Prophet r sagte: „Haltet eure Kinder, Streitigkeiten, Grenzen und Käufe und Verkäufe von euren Moscheen fern und reinigt sie an eurem Versammlungstag und macht eure Reiniger an ihren Türen.“ In al-Mu'jam al-Kabir 20: 173, siehe auch: al-Tabyin 1: 351, al-Wiqayah S. 245, und al-Mabsut 3: 122, und Allah weiß es besser.