Frage
Was ist das Urteil über den Geschlechtsverkehr über der Moschee?
Antwort
Es ist unerwünscht; denn was darüber ist, hat die gleiche Regel. Es ist nicht unerwünscht, in einem Raum zu urinieren, der für das Gebet vorgesehen ist und in dem ein Mihrab eingerichtet wurde, noch darüber; denn es wurde ihm nicht der Status einer Moschee gegeben, und es scheint, dass das Urinieren in der Moschee des Hauses ebenfalls nicht unerwünscht ist; denn es ist keine Moschee, sodass ihr Verkauf erlaubt ist, und es hat nicht die Heiligkeit einer Moschee. Siehe: Fath Bab al-Inaya 1: 313, und Umda al-Ra'aya 1: 198.