Das Wischen über den Verband

Frage
Was ist das Urteil über das Wischen über den Verband?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Man sollte die Bandage abwischen, anstatt das kranke Glied zu waschen oder abzuwischen. Wenn man nicht darüber wischt, ist die Wudu ungültig; denn Thawban  berichtete: „Der Gesandte Allahs  sandte eine Truppe aus, und sie wurden von Kälte betroffen. Als sie zu dem Gesandten Allahs  zurückkamen, befahl er ihnen, über die Bandagen und die Socken zu wischen.“ Dies ist die Meinung der beiden Gefährten und darauf basiert das Urteil. Abu Hanifa sagte: Er sündigt nur, wenn er es unterlässt, während seine Wudu gültig ist. Es wurde überliefert, dass er zu der Meinung der beiden Gefährten zurückkehrte. Und Ali ibn Abi Talib  sagte: „Einer meiner Unterarme brach, und ich fragte den Propheten , und er befahl mir, über die Bandagen zu wischen.“ In den Sunan Ibn Majah 1: 215, Musnad al-Rabi 1: 62, Sunan al-Bayhaqi al-Kabir 1: 229, und Sunan al-Daraqutni 1: 226. Und Jabir  sagte: „Wir gingen auf eine Reise, und ein Stein traf einen von uns und verletzte ihn am Kopf. Dann hatte er einen feuchten Traum und fragte seine Gefährten: Findet ihr für mich eine Erlaubnis zum Tayammum? Sie sagten: Wir finden dir keine Erlaubnis, solange du Wasser hast. Also bade, und er starb. Als wir zum Propheten  zurückkamen, berichteten wir ihm davon. Er sagte: Sie haben ihn getötet, möge Allah sie töten. Hätten sie gefragt, als sie es nicht wussten, denn die Heilung des Unwissens ist die Frage. Es hätte ihm genügt, Tayammum zu machen und ein Stück Stoff über seine Wunde zu drücken oder zu binden, dann darüber zu wischen und den Rest seines Körpers zu waschen.“ In den Sunan Abu Dawood 1: 93, Sunan al-Bayhaqi al-Kabir 1: 277, und Sunan al-Daraqutni 1: 189. Und von Abu Umama : „Als Ibn Qumay'a ihn am Tag von Uhud traf, sah ich den Gesandten Allahs, als er Wudu machte, seine Bandage abnahm und darüber wischte.“ In Musnad al-Shamiyin 1: 262. Und weil die Schwierigkeit dabei größer ist als das Abnehmen der Socken, war es dem Gesetz des Wischens vorzuziehen. Siehe: Sharh al-Wiqaya S. 119, Nihayat al-Murad S. 401, und Allah weiß es besser.
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