Frage
Gilt Krankheit als eine Entschuldigung, die es dem I'tikaf ermöglicht, den I'tikaf zu verlassen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es gilt nicht als Entschuldigung, und wenn der I'tikaf während eines verpflichtenden I'tikaf krank wird und einen Tag wegen der Krankheit fastet, muss er das I'tikaf wiederholen, egal ob die Krankheit schwer ist oder nicht; denn eine Bedingung für das I'tikaf ist das Fasten, und das ist verpasst, und die Anbetung bleibt nicht ohne ihre Bedingungen, ebenso wie sie nicht ohne ihren Grund bleibt. Siehe: Al-Mabsut 3: 118, und Allah weiß es besser.