Das Urteil über die Reinigung nach dem Toilettengang

Frage
Was ist das Urteil über die Reinigung nach dem Toilettengang?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Reinigung (Istinja) ist entweder Pflicht: wenn die Unreinheit mehr als die Menge eines Dirhams beträgt, oder notwendig: wenn die Unreinheit die Menge eines Dirhams beträgt. Oder Sunnah: wenn die Unreinheit weniger als die Menge eines Dirhams beträgt. Oder empfohlen: wenn er uriniert, aber nicht defäkiert, dann wäscht er seinen vorderen Teil, ohne seinen hinteren Teil zu waschen. Oder vorsorglich: wenn etwas aus seinen Gliedern herauskommt und er sich nicht beschmutzt, dann wäscht er diesen Bereich vorsorglich, oder es ist eine Neuerung: wenn etwas aus einem anderen Weg herauskommt, oder wenn Wind aus seinem Hinterteil kommt, dann reinigt er sich nicht, und wenn er sich reinigt, wäre das eine Neuerung. Siehe: Al-Tawdhih, Erklärung der Einleitung von Abu al-Layth 94/b, und Bada'i al-Sana'i 1/18, und Al-Ikhtiyar 1/48, und Allah weiß es am besten.
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