Das Urteil über das Totengebet, wenn die Sonne im Zenit steht

Frage
Was ist das Urteil über das Totengebet, wenn die Sonne im Zenit steht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht korrekt, die Beerdigung vor dieser Zeit abzuhalten; denn sie ist vollständig geworden und kann nicht unvollständig durchgeführt werden. Über 'Uqbah ibn 'Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte er: "Drei Zeiten, in denen der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns davon abriet, in ihnen zu beten oder unsere Toten zu begraben: Wenn die Sonne aufgeht, bis sie sich erhebt, wenn der Schatten des Mittags steht, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht." In Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und Sunan Abu Dawood 3: 208. Und über Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, sagte er: "Es haben sich bei mir Männer versammelt, die ich für gut halte, und die, die ich für gut halte, sind bei mir 'Umar, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns davon abriet, nach dem Morgengebet zu beten, bis die Sonne aufgeht, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht." In Sahih al-Bukhari 1: 211. Wenn die Beerdigung jedoch zu dieser Zeit stattfindet, ist sie ohne Abneigung zulässig; denn sie wurde so durchgeführt, wie es erforderlich ist; denn die Pflicht besteht im Erscheinen, was besser ist, und die Verzögerung ist unerwünscht; denn 'Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte, der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: "Verschiebt die Beerdigung nicht, wenn sie ansteht." In Sunan Ibn Majah 1: 476, und Sunan al-Tirmidhi 3: 387, und er sagte: Es ist seltsam und ich sehe, dass seine Überlieferung nicht durchgehend ist. Siehe: Al-Wiqayah S. 137, und Tabyeen al-Haqaiq 1: 85, und Allah weiß es besser.
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