Frage
Es wird gesagt, dass die Gelehrten der Vorfahren sich einig sind, dass die Belohnung für das Lesen des Korans nicht dem Verstorbenen zugutekommt und dass dies eine Neuerung ist, da es keinen Beweis aus dem heiligen Koran und der prophetischen Überlieferung gibt. Die Fragestellerin fügt hinzu: Wir halten uns an das, was im Koran und in der Sunnah an Beweisen kommt, dass dem Verstorbenen von den guten Taten nur das Gebet und die Almosen, die Pilgerfahrt, wenn er nicht gepilgert hat, das Fasten, wenn er nicht gefastet hat, die Erlaubnis zur Umrah und die Begleichung seiner Schulden zustehen. Die Fragestellerin ist empört über die Annahme einer juristischen Meinung, die das Schenken erlaubt, während es andere Meinungen gibt, die das Schenken verbieten. Was sagt das Recht zu dem Vorhergehenden?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wir, die Ahl as-Sunnah, halten fest an dem, was die Vorfahren (Salaf) gelehrt haben und folgen ihm. Wir unterscheiden uns von den Anhängern der Leidenschaften (Ahl al-Ahwa) der irreführenden Sekten, die das Buch und die Sunnah nach ihrem eigenen Verständnis interpretieren und dadurch in die Irre gehen und andere irreführen. Das Verständnis der Salaf, der Gefährten (Sahaba) und der Nachfolger (Tabi'in), ist die einzige wissenschaftliche Methode, die in der Überlieferung fest etabliert ist, nämlich die vier Rechtsschulen (Madhahib). Zum Beispiel hat die hanafitische Schule uns die Rechtsauffassungen von Ibn Mas'ud, Ali, Umar und den großen Gefährten in Kufa überliefert, die 1500 Gefährten umfassten. Daher sehen wir, dass die Ahl as-Sunnah im Laufe der Geschichte ohne Streit auf den Rechtsschulen geblieben sind, weil die Wissenschaften das Wissen der Salaf gesammelt, verfeinert und geklärt haben. Was einvernehmlich vereinbart wurde, ist ein Konsens, dem nicht widersprochen werden darf, und in den Punkten, in denen sie sich unterscheiden, gibt es Raum für Meinungsverschiedenheit. Die Frage des Hörens der Toten wird von der Mehrheit der Ahl as-Sunnah anerkannt und ist in den meisten Rechtsschulen berücksichtigt, wie in den Büchern der vier Rechtsschulen erwähnt wird. Dies steht im Zusammenhang mit der Frage des Erreichens des Lohns für die Toten, die von den meisten Rechtsschulen akzeptiert wird, und Allah weiß es am besten.