Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Abgabe der Zeugenaussage gilt nicht als ausreichende Entschuldigung für den Austritt des I'tikaf, denn wenn er einen Teil der Zeit für seinen Austritt aus dem I'tikaf ohne Entschuldigung aufwendet, selbst wenn er es vergisst, dann wird sein verpflichtender I'tikaf, der gelobt wurde, ungültig und er muss ihn nachholen. Im Gegensatz dazu gilt der Austritt für die Bedürfnisse des Menschen; denn diese sind bekannt und fallen unter die Ausnahmen. Was den I'tikaf des bestätigten und empfohlenen Jahres betrifft, so endet dieser mit seinem Austritt ohne Entschuldigung. Siehe: Al-Tabeen 1: 351, und Allah weiß es am besten.