Frage
Ein Vater hinterließ seiner Tochter vor seinem Tod einen Geldbetrag und wies an, dass das Geld für wohltätige Zwecke wie die Unterstützung von Bedürftigen verwendet werden soll. Dann erreichte das Geld den Nisab und ein Jahr verging, muss Zakat davon gezahlt werden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Zakat ist auf dieses Vermögen nicht fällig; denn es ist eine Spende für die Armen, deren Leistung Ihnen anvertraut wurde, sodass es nicht mehr im Besitz von jemandem ist, sodass Zakat darauf fällig wird. Gott weiß es besser.