Die Regelung der Zakat im Vermögen eines Kindes

Frage
Ein Großvater ist Vormund über das Vermögen der Tochter seines verstorbenen Sohnes. Ist es erlaubt, die Zakat aus diesem Vermögen zu entrichten? Und wenn er die Zakat entrichtet, darf er dann etwas davon nehmen, da das Waisenkind bei ihm lebt und es keinen anderen Versorger gibt, oder kann er sie einem seiner armen Verwandten geben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dieses Geld gehört dem Kleinen, und auf das Geld des Kleinen gibt es keine Zakat, und Gott weiß es am besten.
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