Frage
Eine Witwe, deren Ehemann verstorben ist, hat zwei Söhne und ein Erbe hinterlassen. Aus zwingenden Gründen mussten sie ihr Zuhause verlassen, und sie wollte das Geld sparen, um ihren Sohn zu verheiraten und für den Lebensunterhalt zu sorgen. Muss sie Zakat auf dieses Geld zahlen, wenn es den Nisab erreicht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Vermögen sollte zwischen ihr und ihren Kindern aufgeteilt werden. Das Vermögen der Kinder, wenn sie nicht volljährig sind, unterliegt nicht der Zakat, auch wenn es den Mindestbetrag erreicht. Wer von ihnen volljährig ist und Vermögen im Mindestbetrag hat, muss Zakat darauf zahlen. Das Vermögen der Ehefrau, wenn es den Mindestbetrag erreicht, muss ebenfalls zakatpflichtig sein. Und Gott weiß es besser.