Antwort
Die Fastenzeit beginnt mit dem Aufgang der hellen Morgendämmerung, die sich am Horizont ausbreitet, bis zur Untergang der Sonne; gemäß dem Wort Allahs: (Und esst und trinkt, bis der weiße Faden vom schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch deutlich wird; dann vollendet das Fasten bis zur Nacht), Al-Baqara: 187. Die Bedeutung des weißen und schwarzen Fadens erklärte der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) in der Hadith von Adi ibn Hatim (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte: ((Als der Vers (bis der weiße Faden vom schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch deutlich wird) offenbart wurde, sagte Adi ibn Hatim: O Gesandter Allahs, ich lege zwei Schnüre unter mein Kissen: eine weiße und eine schwarze, um die Nacht vom Tag zu unterscheiden. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: Dein Kissen ist breit - deine Nacht ist lang - es ist nur die Dunkelheit der Nacht und das Licht des Tages)), in Sahih al-Bukhari 2: 676, und Sahih Muslim 2: 766. Es gibt zwei Arten von Morgendämmerung: die falsche - die die Araber als den Schwanz des Schafes bezeichnen - und das Licht, das sich am Himmel ausbreitet, gefolgt von Dunkelheit, und die wahre Morgendämmerung: das Licht, das sich am Horizont ausbreitet. Mit dem Aufgang der falschen Morgendämmerung ist es dem Fastenden nicht verboten zu essen, solange die wahre Morgendämmerung nicht aufgeht; gemäß dem Wort des Propheten (Friede sei mit ihm): ((Lasst euch von Bilals Azan und dem weißen Horizont nicht täuschen, bis es sich so ausbreitet, und Hamad zeigte es mit seinen Händen und sagte: das bedeutet quer)), in Sahih Muslim 2: 770. In einer anderen Überlieferung: ((Bilals Azan soll niemanden von euch vom Suhur abhalten, denn er ruft oder kündigt an; damit der Schlafende aufwacht und der Stehende zurückkehrt. Er sagte: und es ist nicht so, dass man - das bedeutet den Morgen - so sagt, oder so, sondern bis er sagt: so und so, das bedeutet längs, aber so bedeutet quer)), in Sahih Ibn Khuzaymah 3: 210, und anderen, siehe: Al-Mabsut 1: 141, und die indischen Fatwas 1: 194.