Frage
Wer während des Ramadan verrückt wird, muss er das Fasten nachholen?
Antwort
Wenn jeder Wahnsinnige den Ramadan nicht vollendet, und wenn er während des Monats für eine Stunde wieder zu sich kommt, muss er das, was vom Ramadan vergangen ist, gemäß der äußeren Überlieferung nachholen. Es macht keinen Unterschied, ob er als Wahnsinniger oder als vernünftiger Mensch den Wahnsinn erlangt hat; denn der Grund für die Pflicht, den Ramadan zu fasten, ist das Erleben eines Teils des Monats, und das hat er durch seine Rückkehr zu sich, auch wenn es nur für eine Stunde war, erreicht.