Verlassen des I'tikaf aus Angst um sich selbst

Frage
Was ist das Urteil über den I'tikaf, der Angst um sich selbst oder sein Vermögen vor den Überheblichen hatte und die Moschee verließ?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Sein I'tikaf wird nicht ungültig, auch wenn es verpflichtend war, und er wechselt zu einer anderen Moschee und vollendet sein I'tikaf. Siehe: Al-Mabsut 3: 122, Al-Tahbiin 1: 351, und Allah weiß es besser.

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