Frage
Was ist das Urteil für jemanden, der während seines I'tikafs ohnmächtig wird oder verrückt wird?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn die Ohnmacht oder der Wahnsinn so lange anhält, dass er das Fasten wegen der Unmöglichkeit der Absicht verpasst, ist sein I'tikaf ungültig, und er muss das I'tikaf nachholen, wenn er wieder zu sich kommt. Allah weiß es am besten.