Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist empfohlen, dass der Junge sich wäscht, wenn er das Alter erreicht hat – das heißt, wenn er das Alter der Mündigkeit erreicht hat – es ist jedoch nicht verpflichtend. Wenn er jedoch durch einen Samenerguss (Ihtilam) zum Erwachsenwerden gelangt, ist er verpflichtet, sich wegen des Samenergusses zu waschen und nicht wegen der Mündigkeit. Gott weiß es besser.