Die Sujud der Rezitation bei Sonnenaufgang

Frage
Ist die Sujud der Rezitation bei Sonnenaufgang gültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht gültig, wenn man sie vor dieser Zeit verrichtet; denn sie ist vollständig verpflichtend, und kann nicht mit einer unvollständigen Leistung erfüllt werden; denn von Uqba ibn Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns von drei Zeiten abgeraten hat, in denen wir nicht beten oder unsere Toten beerdigen sollen: Wenn die Sonne aufgeht und sich erhebt, wenn die Mittagszeit kommt und die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht. Dies ist in Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und Sunan Abu Dawood 3: 208. Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wurde berichtet: "Es haben mir Männer, die ich als zuverlässig erachte, und die mir Umar als zuverlässig erachtet hat, bezeugt, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns von dem Gebet nach dem Morgengebet bis die Sonne aufgeht und nach dem Nachmittagsgebet bis die Sonne untergeht, abgeraten hat." Dies ist in Sahih al-Bukhari 1: 211. Wenn man es jedoch zu dieser Zeit verrichtet, ist es erlaubt, es ohne Abneigung zu tun, aber es ist besser, es zu verschieben; um es zur empfohlenen Zeit zu verrichten; denn es wird nicht verpasst, wenn es verschoben wird, im Gegensatz zum Nachmittagsgebet. Siehe: Al-Waqayah S. 137, und Tabyeen al-Haqaiq 1: 85, und Allah weiß es am besten.
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