Die Regelung des Verzichts auf das Erbe

Frage
Eine Person ist verstorben und hat zwei Häuser hinterlassen, sowie drei Söhne und zwei Töchter. Einer der Söhne hat von seinen Geschwistern alle Anteile an einem Haus gekauft, mit Ausnahme eines Anteils, den eine seiner Schwestern ihm im Austausch für ihren Anteil am anderen Haus abgetreten hat. Danach ist der Bruder verstorben, und die Schwester hat ihren gesamten Anteil an den Sohn ihrer Schwester abgetreten. Von ihrem Anteil blieben Anteile im Namen der Kinder des verstorbenen Bruders übrig. Dann ist sie als Jungfrau verstorben. Gehören diese Anteile den Kindern des Bruders oder allen Erben? Es ist zu beachten, dass sie rechtlich auf die Kinder des Bruders eingetragen sind.
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn die Zeugen sagen, dass sie erklärt hat, dass ihr gesamter Anteil am Haus dem Sohn ihrer Schwester gehört, einschließlich der auf ihren Namen eingetragenen Anteile, dann gehört es dem Sohn ihrer Schwester. Wenn sie dies jedoch nicht erklärt hat, könnte ihre Aussage nur auf das, was auf ihren Namen eingetragen ist, hinweisen, und somit wird das, was auf den Namen der Kinder ihres Bruders eingetragen ist, als Erbe unter allen ihren Erben aufgeteilt. Allah weiß es besser.

imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über