Frage
Eine Frau hat ihren Ehemann verloren, der zwei separate Häuser besitzt. Das erste Haus wurde auf ihren Namen eingetragen, und er hat ihr gesagt, dass das andere Haus seinen Brüdern gehört, da sie die Erben sind, da er keine Kinder hat. Aber er hat das Haus nicht auf ihren Namen eingetragen. Hat die Ehefrau das Recht, ihren Anteil am Erbe aus dem zweiten Haus zu nehmen oder nicht?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist besser für sie, es den Brüdern zu überlassen, in Übereinstimmung mit dem, was ihr Ehemann gesagt hat, auch wenn es ihr erlaubt ist, ihr Recht darauf zu fordern, solange das Haus nicht auf ihren Namen eingetragen ist. Und Allah weiß es besser.