Die Mundspülung bei der Wudu

Frage
Was ist das Urteil über die Mundspülung bei der Wudu?
Antwort
Das Mundspülen ist eine Sunnah bei der Wudu und keine Pflicht, wie es beim Ghusl der Fall ist; denn es wurde von Ibn Abbas  überliefert: „Wenn ein Mann sich von der Unreinheit wäscht und nicht den Mund spült und nicht die Nase einzieht, soll er die Wudu wiederholen, und wenn er das beim Wudu lässt, muss er es nicht wiederholen.“ In den Überlieferungen 1: 13 sagte Al-Tahanawi in I‘la al-Sunan 1: 183: Der Hadith ist gut und geeignet zur Beweisführung, und es gibt einen korrekten Beweis von dem Überlieferer Ibn Sirin. Und weil der Mund von einer Seite innen und von einer anderen Seite außen ist: fühlbar, wenn der Mund geschlossen und geöffnet ist. Und rechtlich, beim Schlucken des Speichels durch den Fastenden, ist sein Urteil das eines Inneren, da er dadurch nicht bricht, und beim Eindringen von etwas in seinen Mund ist sein Urteil das eines Äußeren, da er dadurch den Fasten bricht. Daher wird er als innerlich beim Wudu und als äußerlich beim Ghusl betrachtet; denn das, was beim Ghusl erwähnt wird, ist eine Übertreibungsform: {Und wenn ihr unrein seid, dann reinigt euch} Al-Maida: 6. Und weil das, was beim Wudu vorgeschrieben ist, das Waschen des Gesichts und des Inneren des Mundes ist, was nicht direkt konfrontiert wird. Siehe: Fath Bab al-‘Inaya 1: 37, Sharh al-Waqaya S. 80, und ‘Umda al-Ri‘aya 1: 63, und Allah weiß es am besten.
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