Frage
Ist die Sujud al-Tilawah beim Gelbwerden der Sonne gültig?
Antwort
Afoul und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht gültig, wenn man sie vor dieser Zeit verrichtet; denn sie ist vollständig fällig, und kann nicht mit einer unvollständigen Leistung erfüllt werden; denn von Uqba ibn Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns in drei Zeiten davon abriet, zu beten oder unsere Toten zu bestatten: Wenn die Sonne aufgeht, bis sie sich erhebt, wenn die Mittagszeit kommt, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht. In Sahih Muslim 1: 568, in Musnad al-Mustakhraj 2: 424, in Sahih Ibn Hibban 3: 348, in Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und in Sunan Abu Dawood 3: 208. Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wurde berichtet: "Bei mir haben Männer geschworen, die mir angenehm sind, und der angenehmste von ihnen ist Umar, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, davon abriet, nach dem Morgengebet zu beten, bis die Sonne aufgeht, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht." In Sahih al-Bukhari 1: 211. Wenn man es jedoch in dieser Zeit verrichtet, ist es erlaubt, es ohne Abneigung zu tun, aber es ist besser, es zu verschieben; um es zur empfohlenen Zeit zu verrichten; denn es verpasst nicht durch das Verschieben, im Gegensatz zum Nachmittagsgebet. Siehe: Al-Waqaya S. 137, und Taqiyin al-Haqaiq 1: 85, und Allah weiß es besser.