Frage
Ist die Sujud al-Tilawah bei Sonnenhöhe gültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht gültig, sie vor dieser Zeit zu verrichten; denn sie ist vollständig fällig, und kann nicht mit einer unvollständigen Leistung erfüllt werden; denn von 'Uqba ibn 'Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: "Drei Zeiten, in denen der Gesandte Allahs uns davon abriet, zu beten oder unsere Toten zu begraben: Wenn die Sonne aufgeht, bis sie hoch steht, wenn die Mittagszeit kommt, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht." In Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und Sunan Abi Dawood 3: 208. Wenn sie jedoch in dieser Zeit verrichtet wird, ist es erlaubt, sie ohne Abneigung zu verrichten, aber es ist besser, sie zu verschieben, um sie zur empfohlenen Zeit zu verrichten; denn sie verpasst nicht durch das Verschieben, im Gegensatz zum Nachmittagsgebet. Siehe: Al-Wiqayah S. 137, und Tabyeen al-Haqaiq 1: 85, und Allah weiß es besser.