Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der Weizen in Bezug auf den Wert für die Almosen des Fastenbrechens abgibt?
Antwort
Ich sage, und Gott sei Dank: Wer Weizen in Bezug auf den Wert abgibt, indem er beispielsweise ein halbes Sa' von gutem Weizen für ein Sa' von mittlerem Weizen abgibt, ist nicht erlaubt; denn es ist nicht erlaubt, das Festgelegte teilweise durch etwas anderes in Bezug auf den Wert abzugeben, egal ob das, wofür er abgibt, von derselben Art oder von einer anderen Art ist, nachdem es festgelegt wurde. Der Wert wird nur für das, was nicht festgelegt ist, berücksichtigt. Siehe: Bada'i al-Sana'i 2: 72/73, und Gott weiß es besser.