Frage
Ist es erlaubt, die Pflicht-Almosen, die für eine Person oder eine Gruppe bestimmt sind, an einen einzigen Bedürftigen zu geben?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt; denn die Bedingung ist die Übertragung des Eigentums an den Armen, und das ist sowohl bei einer Person als auch bei mehreren der Fall. Ebenso kann das, was für eine Gruppe Pflicht ist, einem einzigen Bedürftigen gegeben werden; denn die Pflicht ist eine Almosensteuer, und es ist erlaubt, sie zu sammeln und zu verteilen, wie bei der Almosensteuer des Vermögens. Siehe: Badā'iʿ al-Ṣanāʾiʿ 2: 74-75, und Gott weiß es am besten.