Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Ort, an dem es empfohlen wird, das Almosen zum Fastenbrechen zu geben, sei es für sich selbst oder für andere, die von ihm abhängig sind und über die er eine vollständige Verantwortung hat, ist dort, wo er sich befindet, im Gegensatz zur Zakat des Vermögens, die dort ist, wo das Vermögen ist. Es ist unerwünscht, es an Menschen außerhalb dieses Ortes zu geben; denn das Almosen zum Fastenbrechen hängt von der Verpflichtung des Gebenden ab, nicht von seinem Vermögen, was sich daran zeigt, dass, wenn sein Vermögen verloren geht, das Almosen nicht entfällt. Was die Zakat des Vermögens betrifft, so hängt sie vom Vermögen ab, denn wenn der Mindestbetrag verloren geht, entfällt sie. Wenn das Almosen also von der Verpflichtung des Gebenden abhängt, wird der Ort des Gebenden berücksichtigt, und da die Zakat vom Vermögen abhängt, wird der Ort des Vermögens berücksichtigt. Siehe: Badā'iʿ al-Ṣanāʾiʿ 2: 75, und Sharḥ al-Wiqāyah S. 229, und Allah weiß es besser.