Frage
Was bedeuten die folgenden Begriffe bei den Herren der Hanafitischen Schule: Pflicht (Fard), Obligatorisch (Wajib), Sunnah?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe:
1. Die Pflicht: Die Handlung muss vorrangig gegenüber dem Unterlassen sein, wobei das Unterlassen durch einen eindeutigen Beweis untersagt ist. Ihr Urteil: Sie ist notwendig in Wissen und Handlung, bis derjenige, der sie leugnet, ungläubig wird.
2. Die Verpflichtung: Die Handlung muss vorrangig gegenüber dem Unterlassen sein, wobei das Unterlassen durch einen mutmaßlichen Beweis untersagt ist. Ihr Urteil: Es ist notwendig, daran zu glauben, aber es ist notwendig, danach zu handeln, gemäß der Verpflichtung, dem Mutmaßlichen zu folgen; derjenige, der sie leugnet, wird nicht ungläubig.
3. Die Sunna: Die Handlung muss vorrangig gegenüber dem Unterlassen sein, ohne dass das Unterlassen untersagt ist, und sie ist in zwei Arten unterteilt:
A- Die Sunna der Rechtleitung: Wenn die Handlung ein befolgter Weg im Glauben ist oder wenn der Prophet Muhammad, Frieden sei mit ihm, sie regelmäßig praktizierte, während er sie manchmal zum Zwecke der Anbetung unterließ. Ihr Urteil: Das Unterlassen führt zu Missbilligung und Abneigung.
B- Die Sunna der zusätzlichen Handlungen: Was die regelmäßige Praxis des Propheten Muhammad, Frieden sei mit ihm, betrifft, während er sie manchmal aus Gewohnheit unterließ, und es bezieht sich auf die natürlichen Handlungen des Propheten Muhammad, Frieden sei mit ihm, wie seine Gewohnheiten in Bezug auf seine Kleidung. Ihr Urteil: Das Unterlassen führt nicht zu Missbilligung.