Das Imamat des Lispelnden

Frage
Gibt es eine Aussage in der hanafitischen Rechtsschule, die es erlaubt, einem Vorbeter zu folgen, der nicht in der Lage ist, die arabischen Buchstaben korrekt auszusprechen, wie zum Beispiel ein Lispelnder?
Antwort

Ich sage mit Gottes Hilfe: Es wird im 'Al-Bahr' 1: 289 erwähnt: Das Imamat des Lispelnden für andere, Al-Fudaili erwähnte, dass es erlaubt ist, und in 'Al-Mujtaba' wurde die Unzulässigkeit als korrekt angesehen,  und im 'Radd al-Muhtar' 1: 582: In 'Al-Zahiriyya' wird das Imamat des Lispelnden für andere erlaubt, und es wurde gesagt, dass es nicht erlaubt ist, und ähnliches in 'Al-Khaniyya' von Al-Fudaili. Der Anschein nach verlassen sie sich auf die Erlaubnis, ebenso verließ sich der Autor von 'Al-Hilya' darauf, er sagte, weil mehrere der Gelehrten sagten, dass es ihm nicht erlaubt sein sollte, andere zu führen, und weil es in 'Khizanat al-Akmal' heißt: Das Imamat des Stotternden ist verpönt. Aber es ist vorsichtiger, es nicht als gültig zu betrachten, wie es Al-Hasakafi in seinem Gedicht 'Tuhfat al-Aqran' darlegte, und Al-Khayr Al-Ramli gab ein Rechtsgutachten dazu ab und sagte in seinen Fatwas: Die vorherrschende Meinung, die als Rechtsgutachten gegeben wurde, ist, dass das Imamat des Lispelnden für andere, die nicht lispeln, nicht gültig ist, und Gott weiß es am besten.

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