Ich sage mit Gottes Hilfe: Es wird im 'Al-Bahr' 1: 289 erwähnt: Das Imamat des Lispelnden für andere, Al-Fudaili erwähnte, dass es erlaubt ist, und in 'Al-Mujtaba' wurde die Unzulässigkeit als korrekt angesehen, und im 'Radd al-Muhtar' 1: 582: In 'Al-Zahiriyya' wird das Imamat des Lispelnden für andere erlaubt, und es wurde gesagt, dass es nicht erlaubt ist, und ähnliches in 'Al-Khaniyya' von Al-Fudaili. Der Anschein nach verlassen sie sich auf die Erlaubnis, ebenso verließ sich der Autor von 'Al-Hilya' darauf, er sagte, weil mehrere der Gelehrten sagten, dass es ihm nicht erlaubt sein sollte, andere zu führen, und weil es in 'Khizanat al-Akmal' heißt: Das Imamat des Stotternden ist verpönt. Aber es ist vorsichtiger, es nicht als gültig zu betrachten, wie es Al-Hasakafi in seinem Gedicht 'Tuhfat al-Aqran' darlegte, und Al-Khayr Al-Ramli gab ein Rechtsgutachten dazu ab und sagte in seinen Fatwas: Die vorherrschende Meinung, die als Rechtsgutachten gegeben wurde, ist, dass das Imamat des Lispelnden für andere, die nicht lispeln, nicht gültig ist, und Gott weiß es am besten.