Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das I'tikaf ist für die Menstruierende, die Unberührte und die Wöchnerin nicht gültig; denn die Reinheit von Unreinheit, Menstruation und Wochenbett ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des I'tikaf. Die Unberührte, die Menstruierende und die Wöchnerin sind vom Betreten der Moschee ausgeschlossen; denn sein Prophet (r) sagte: „Ich erlaube die Moschee nicht für eine Menstruierende oder Unberührte“ in Sahih Ibn Khuzaymah 2: 284, und in Sunan al-Bayhaqi al-Kabir 2: 442, und in Sunan Abi Dawood 1: 60, und im Musnad von Ishaq ibn Rahuyah 3: 1032. Diese Anbetung wird nur in der Moschee vollzogen, wenn eine Frau einen Monat I'tikaf gelobt hat und währenddessen ihre Menstruation bekommt, muss sie die Moschee verlassen und die Tage ihrer Menstruation nachholen und sie mit dem Monat verbinden, damit die Kontinuität nicht unterbrochen wird. Wenn sie es nicht damit verbindet, muss sie es neu beginnen; denn dieser Teil der Kontinuität liegt in ihrer Macht, und was ihr entfallen ist, ist bekannt, dass es nicht in ihrer Macht liegt. Wenn sie jedoch einen I'tikaf von zehn Tagen gelobt hat und währenddessen ihre Menstruation bekommt, muss sie es neu beginnen; siehe: Al-Mabsut 3: 121, und Allah weiß es besser.