Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Fasten im freiwilligen I'tikaf ist keine Voraussetzung, denn die Voraussetzung ist einer der beiden Säulen des Fastens, nämlich der Verzicht auf Geschlechtsverkehr; wie Allah, der Erhabene, sagt: {Und nähert euch ihnen nicht, während ihr im Moschee verweilt} (Al-Baqara: 187). Was den Verzicht auf Essen und Trinken betrifft, so ist dies keine Voraussetzung; denn das freiwillige I'tikaf ist nicht festgelegt, und es ist gleichgültig, ob es kurz oder lang ist, selbst eine Stunde. Das Fasten hingegen ist auf einen Tag festgelegt; denn das Fasten eines Teils des Tages ist nicht vorgeschrieben, daher kann es nicht als Voraussetzung für etwas gelten, das nicht festgelegt ist. Siehe: Bada'i al-Sanai'i 1: 310, und Allah weiß es besser.