Frage
Gilt die Teilnahme an der Beerdigung als Entschuldigung für den Ausgang des I'tikaf?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Teilnahme an der Beerdigung gilt nicht als Entschuldigung. Wenn der I'tikaf-Teilnehmer zur Beerdigung oder zum Gebet geht, selbst wenn es für ihn verpflichtend ist, wird sein I'tikaf ungültig. Wenn ein Teil der Zeit durch seinen Ausgang aus dem I'tikaf verloren geht, auch wenn er es vergisst, wird sein verpflichtender I'tikaf, der gelobt wurde, ungültig und er muss ihn nachholen. Was den empfohlenen und bestätigten Sunnah-I'tikaf betrifft, so endet er mit seinem Ausgang ohne Entschuldigung. Siehe: Al-Tahbiin 1: 351, Al-Mabsut 3: 118, und Allah weiß es besser.