Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn dies vor dem Sonnenaufgang geschieht, ist das Fastenbrechen verpflichtend, und wenn danach, dann ist es nicht verpflichtend; denn sein (Friede sei mit ihm) Wort: «Euer Fasten ist an dem Tag, an dem ihr fastet, und euer Fastenbrechen ist an dem Tag, an dem ihr fastet» in Al-Jami' Al-Tirmidhi 3: 80, und es wurde als gut befunden, und in Sunan Al-Daraqutni 2: 164: Das heißt, zu welchem Zeitpunkt euer Fastenbrechen am Tag des Fastens ist, wurde die Zeit des Fastenbrechens auf den Tag des Fastens beschränkt, da es auf den Tag verwiesen wird, und die Hinzufügung ist zur Spezifizierung, und die Notwendigkeit der Spezifizierung der Zeit des Fastenbrechens zeigt sich am Tag, andernfalls sind die Nächte in Bezug auf das Fasten gleich, sodass die Spezifizierung nicht sichtbar wird. Und es wird klar, dass das Almosen des Fastenbrechens: das Almosen am Tag des Fastens ist, sodass das Almosen dem Tag des Fastens zugeordnet wird, was der Grund für seine Verpflichtung war. Siehe: Al-Wiqayah S. 260, und Fath Bab Al-'Inayah 1: 554, und Al-Hadiyyah Al-'Alaiyyah S. 241, und Allah weiß es besser.