Frage
Eine Immobilie wurde vermietet, um ein Café zu eröffnen, das Kaffee anbietet, und dann begann es, Wasserpfeifen anzubieten. Ist der Vermieter in diesem Fall im Unrecht und ist es ihm erlaubt, den Mietvertrag aus diesem Grund zu kündigen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Schuld liegt beim Mieter, nicht beim Vermieter; denn die Sünde war durch sein Handeln. Dies ist kein Grund für die Kündigung des Mietvertrags, er kann nur mit Zustimmung des Mieters gekündigt werden, und Gott weiß es besser.