Vermietung einer Immobilie zur Eröffnung eines Cafés, das Wasserpfeifen anbietet

Frage
Eine Immobilie wurde vermietet, um ein Café zu eröffnen, das Kaffee anbietet, und dann begann es, Wasserpfeifen anzubieten. Ist der Vermieter in diesem Fall im Unrecht und ist es ihm erlaubt, den Mietvertrag aus diesem Grund zu kündigen?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Schuld liegt beim Mieter, nicht beim Vermieter; denn die Sünde war durch sein Handeln. Dies ist kein Grund für die Kündigung des Mietvertrags, er kann nur mit Zustimmung des Mieters gekündigt werden, und Gott weiß es besser.

imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über