Vermietung einer Immobilie an einen Ungläubigen in einem Land des Unglaubens

Frage
Ein Mann besitzt eine Wohnung im Ausland, darf er sie an einen Nicht-Muslim vermieten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ihre Vermietung an Nicht-Muslime ist zulässig; denn wir haben nicht davon abgehalten, mit ihnen in muslimischen und nicht-muslimischen Ländern zu handeln, und Gott weiß es besser.
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