Frage
Was ist das Urteil über den Verkauf von Tieren und anderen Insekten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist eine Voraussetzung für den Verkauf, dass der Verkaufsgegenstand einen Wert hat, damit er nicht ungültig ist, wenn der Wert fehlt. Der Verkauf von totem Fleisch, Blut, dem Opfer des Magiers, des Abtrünnigen, des Polytheisten, des Wahnsinnigen und des Kindes, das nicht versteht, sowie von Fleisch von Raubtieren, Schlangen, Skorpionen und allen Schädlingen der Erde wie Eidechsen, Waranen, Schildkröten und Igeln ist ungültig. Ebenso ist der Verkauf von Dingen, die im Meer sind, wie Frösche und Krebse, außer Fisch, und von Dingen, deren Haut oder Knochen nicht genutzt werden können, ungültig. Auch der Verkauf von Bienen ist nicht erlaubt, es sei denn, sie haben Honig in ihrem Stock, sodass der Stock mit dem Honig und den Bienen verkauft werden kann; denn sie sind nicht nützlich. Wenn sie jedoch nach dem Brauch nützlich sind, ist ihr Verkauf erlaubt. Die Einzelheiten zu den Gründen für die Erlaubnis oder das Verbot dieser Verkäufe mit Beweisen sind in Badāʾiʿ al-Ṣanāʾiʿ (5: 140-146) zu finden. Al-Sāʾihānī zitiert aus den "Hindīya": Der Verkauf anderer Tiere außer dem Schwein ist erlaubt, was die bevorzugte Meinung ist, und darauf beruht auch die "Hidāya" und andere Werke, wie im "Radd al-Muḥtār" (5: 69, und "al-Durar al-Mubāḥa" 1: 97). Unser Scheich al-Othmānī sagte im Fiqh des Verkaufs (1: 279): "Was im Brauch nicht als wertvoll angesehen wird, ist alles, was nicht nützlich ist... Es wird klar, dass der Brauch, Wert zu haben, durch Nützlichkeit entsteht, also ist alles, was nützlich ist, nach dem Brauch wertvoll. Es ist jedoch eine Bedingung für die Erlaubnis seines Verkaufs, dass die Nützlichkeit rechtlich erlaubt ist." Und Gott weiß es besser.