Frage
Was ist das Urteil über den Verkauf und Kauf im Frauengebetsraum?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Frauengebetsraum eine Moschee ist, die zum Gebet eingerichtet und genutzt wird, ist der Verkauf darin unerwünscht. Wenn er jedoch nicht zum Gebet eingerichtet wurde, sondern für die speziellen Bedürfnisse der Frauen, wie zum Beispiel für Unterricht und Ähnliches, dann ist der Verkauf darin erlaubt. Und Gott weiß es am besten.