Urteil der Personen mit Entschuldigung

Frage
Wie verhält sich jemand, der eine anhaltende Entschuldigung hat, die sich in Phasen verstärkt und in Phasen abschwächt, sodass der Betroffene dies nicht wahrnimmt? Gilt seine gesamte Zeit als anhaltende Entschuldigung, und wenn während des Gebets in allen Zeiten, in denen die Entschuldigung besteht, ein Wind entweicht, vollendet er dann das Gebet? Oder muss er seine Wudu (Ritualwaschung) wiederholen?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Eine Person mit Entschuldigung ist jemand, der im Moment nicht ohne Entschuldigung beten kann. Es ist erlaubt, mit der vorhandenen Entschuldigung zu beten, und es schadet ihm nicht. Seine Wudu wird durch das Verstreichen der Zeit ungültig, nicht durch das Vorhandensein der Entschuldigung. In der nächsten Gebetszeit reicht es aus, dass die Entschuldigung einmal auftritt, damit er weiterhin als Person mit Entschuldigung gilt. Er hört auf, eine Person mit Entschuldigung zu sein, wenn eine vollständige Gebetszeit vergeht, ohne dass die Entschuldigung überhaupt auftritt. Das ist das Kriterium für eine Person mit Entschuldigung, und Allah weiß es am besten.

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