Urteil über die Besitzer von Entschuldigungen

Frage
Die Fragestellerin sagt: Während des Gebets muss sie den Wind zurückhalten, was sie von der Andacht ablenkt. Was ist das Urteil über ihr Gebet?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn sie das Gebet nicht verrichten kann, ohne dass der Wind aus ihr herauskommt, zählt sie zu den Besitzern von Entschuldigungen. Ihr Gebet ist mit dem Austreten des Winds erlaubt, aber sie muss sich für jede Gebetszeit abluten, und die Wudu (Ablution) wird ungültig, wenn die Zeit abläuft. Allah weiß es am besten.

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