Frage
Was ist das Urteil über das Fasten von Sunnah, das aber aufgrund der Menstruation nicht vollendet wurde?
Antwort
Es liegt keine Sünde auf ihr, aber sie muss einen Tag an seiner Stelle nachholen; denn der freiwillige Fasten wird nach dem Beginn zur Pflicht; wie es berichtet wird, dass der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) sagte: „Wenn einer von euch eingeladen wird, soll er annehmen. Wenn er fastet, soll er beten - das heißt, er soll sich zurückhalten - und wenn er nicht fastet, soll er essen“, in Sahih Muslim 2: 1054. Wäre das Fasten erlaubt, wäre es besser, zu essen, um der Einladung zu folgen, die die Sunna ist. Und Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: „Mir und Hafsa wurde Essen geschenkt, und wir waren am Fasten, also brachen wir das Fasten, dann kam der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) herein, und wir sagten zu ihm: O Gesandter Allahs, uns wurde ein Geschenk gemacht, und wir haben es uns gewünscht, also haben wir das Fasten gebrochen. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: Es ist nichts für euch, fastet an einem anderen Tag an seiner Stelle“, in Sunan Abu Dawood 2: 330, und Sahih Ibn Hibban 8: 284. Und Ibn Sirin fastete am Tag von Arafa und hatte großen Durst, also brach er das Fasten. Er fragte mehrere Gefährten des Propheten (Friede sei mit ihm), und sie rieten ihm, einen Tag an seiner Stelle nachzuholen, in Musannaf Ibn Abi Shaiba 2: 290, und seine Überlieferung erfüllt die Bedingungen der beiden Scheichs, außer dem Taimi, denn die vier Überlieferer haben ihn überliefert, und Ibn Saad, Ibn Sufyan und Al-Daraqutni haben ihn als zuverlässig eingestuft, wie in Al-Jawhar Al-Naqi 1: 315. Siehe: I'la Al-Sunan 9: 160.