Das Urteil über eine Frau, die ein Monat des I'tikaf gelobt hat und währenddessen ihre Menstruation bekam
Was ist das Urteil über eine Frau, die ein Monat des I'tikaf gelobt hat und währenddessen ihre Menstruation bekam?
Antwort
Sie zählt ihre Menstruationstage nicht als Teil der I'tikaf, und sie muss den Moschee zwingend verlassen; denn sein Prophet, Frieden sei mit ihm, sagte: "Ich erlaube den Betritt zur Moschee für eine Menstruierende oder einen Unreinigen nicht." Ihre Menstruationstage müssen nachgeholt werden und mit dem Monat verbunden werden, damit die Kontinuität nicht unterbrochen wird. Wenn sie dies nicht tut, muss sie es wiederholen; denn dieser Teil der Kontinuität liegt in ihrem Ermessen, während das, was ihr erlassen wurde, bekannt ist, dass es nicht in ihrem Ermessen liegt. Wenn sie jedoch einen I'tikaf von zehn Tagen gelobt hat und während dieser Zeit ihre Menstruation bekommt, muss sie die verbleibenden Tage nachholen. Siehe: Al-Mabsut 3: 121.