Die Speisung als Sühne für das Fastenbrechen im Ramadan

Frage
Was ist mit der Speisung als Sühne für das Fastenbrechen im Ramadan gemeint?
Antwort
Die Speisung von sechzig Bedürftigen: zwei sättigende Mahlzeiten, entweder gibt man ihnen ein sättigendes Mittag- und Abendessen, oder zwei Mittags- oder zwei Abendessen, oder ein Abendessen und ein Suhur. Wenn man einen einzigen Bedürftigen sechzig Tage lang speist, ist das ausreichend, wobei für jeden eine sättigende Mahlzeit erforderlich ist und niemand satt sein darf. Wenn man jedem einen Achtel Weizen oder Mehl gibt, reicht das als Speisung aus. Es ist erlaubt, dass eine Person jeden Tag einen Achtel für sechzig Tage erhält. Wenn man den Wert bezahlt, ist das auch zulässig. Eine einzige Sühne genügt für Geschlechtsverkehr und mehrere Mahlzeiten an Tagen, ohne dass eine Sühne dazwischen liegt, selbst über zwei Ramadans hinweg. Wenn jedoch eine Sühne dazwischen liegt, reicht eine einzige Sühne nicht aus. Siehe: Al-Hadiyya Al-Alaiyya S. 169-170.
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