Frage
Eine Frau besitzt einen Geldbetrag, der den Mindestbetrag erreicht hat; aber bevor sie die Zakat darauf entrichtet, erhält sie einen weiteren Betrag, auf den das Jahr noch nicht abgelaufen ist. Soll sie die beiden Beträge zusammenlegen oder nur den Betrag, auf den das Jahr abgelaufen ist, versteuern?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erforderlich, dass ein Jahr für jedes Vermögen vergeht, sondern es ist erforderlich, dass es für den ursprünglichen Nisab (Vermögensgrenze) gilt. Zum Zeitpunkt des Nisab wird das gesamte vorhandene Vermögen zakatiert, auch wenn es vor wenigen Tagen in den Besitz gelangte. Und Gott weiß es am besten.