Die Regelung für das, was über den Nisab hinausgeht und noch nicht ein Jahr alt ist

Frage
Das Vermögen, das ein Jahr alt wird und den Nisab der Zakat erreicht hat, unterliegt der Zakat. Was über den Nisab hinausgeht und noch nicht ein Jahr alt ist, muss es zusammen mit dem Nisab versteuert werden?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Zakat ist auf allen Vermögen, die er in seinen Händen hat, verpflichtend; denn das Vergehen eines Jahres ist nur eine Bedingung für den ursprünglichen Nisab, und die Zakat gilt für das gesamte Vermögen, selbst wenn er es nur wenige Tage vor dem Vergehen eines Jahres besessen hat, und Gott weiß es besser.

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