Frage
Es gibt hanafitische Studenten, die hier in Dar al-Mustafa studieren und fragen nach den Handlungen bei den Schafiiten, die in unserer Rechtsschule nicht existieren, wie das Witr-Gebet im Ramadan und das Totengebet für Abwesende. Ist es besser für uns, an der Rechtsschule festzuhalten und diese nicht zu praktizieren, oder sollen wir sie aus Angst vor Fitna (Unruhe) tun, da hier alle Schafiiten sind?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Solange sie Schüler der Fiqh sind, sollten sie sich an die Schule im Witr-Gebet halten, und es gibt darin keine Fitna; denn man kann es auch später verrichten. Was das Gebet für Abwesende betrifft, so gibt es in dessen Unterlassung Fitna, und man kann in dieser Angelegenheit den Schafiiten folgen, und Gott weiß es am besten.